Arbeits-und Schulunfälle

Wir sind von der Berufsgenossenschaft im Rahmen des D-Arztverfahrens zu Behandlung von Arbeits-, Schul- und Wegeunfällen zugelassen, sowohl die Erstversorgung, als auch die Nachbehandlung durchzuführen. Nachbehandlungen werden auch durchgeführt, wenn die Erstversorgung anderweitig stattgefunden hat.

Bei frischen Unfällen sind wir von Mo- Fr. von 08.00 Uhr bis 18.00Uhr für Sie da. Für Nachbehandlung gelten die normalen Sprechzeiten.